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Tierheim Geesthacht
Lichterfelder Straße 10
21502 Geesthacht
Willkommen
ImageDas Team des Tierheims Geesthacht und der Vereinsvorstand heißen Sie auf unseren Internetseiten herzlich willkommen!
Wir möchten Sie hier über unsere Arbeit informieren und Ihnen unsere zu vermittelnden Tiere vorstellen. Bei Fragen senden Sie uns bitte eine
E-Mail oder rufen uns unter 04152 74311 an.
Hier können Sie Mitglied in unserem Verein werden.

 
Information zur Annahme von Fundtieren
Das Tierheim Geesthacht ist keine behördliche Stelle zur Annahme von Fundtieren. Es gibt keine gesetzliche Regelung die besagt, dass das Tierheim Geesthacht zur Annahme von Fundtieren verpflichtet ist. Im Gegenteil:

Einzig die Gemeinden der Fundorte, vertreten durch den jeweiligen Amtsvorsteher (Bürgermeister), dürfen bzw. müssen Fundtiere annehmen. Da dies in der Praxis meist nicht möglich ist, hat sich in der Vergangenheit die Annahme von Fundtieren im Namen und Auftrag der Gemeinden der Fundorte im Tierheim durchgesetzt.
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Ich habe ein Tier gefunden - und nun?
Sie haben ein Tier gefunden und wissen nicht, was Sie nun tun sollen bzw. tun müssen?

1. Notieren Sie sich den genauen Fundort sowie Datum und Uhrzeit.

2. Melden Sie das Tier bei der Gemeinde des Fundortes.
  oder
2a. Kommen Sie mit dem Tier direkt ins Tierheim. Einige Gemeiden haben Verträge mit dem Tierheim geschlossen, die das Tierheim ermächtigen, Fundtiere im Namen der Gemeinde des Fundortes anzunehmen und zu verwahren.

3. Sie sind gesetzlich verpflichtet eine Fundanzeige zu machen. Im Tierheim wird das für Sie erledigt. Bringen Sie hierfür bitte unbedingt Ihren Personalausweis mit.

Zu Ihrer Information:
Das Tierheim ist nicht die Fundtierstelle einer Gemeinde, es handelt bestenfalls im deren Auftrag. Ein Fundtier muss nach § 965ff BGB der zuständigen Gemeinde angezeigt und zugeführt werden. Bitte haben Sie also Verständnis dafür, wenn wir ein Fundtier nicht als solches annehmen können, wenn die zuständige Gemeinde uns das nicht gestattet.

Wir schicken aber auch Niemanden wieder weg! Natürlich bringen wir auch Tiere unter, deren genauer rechtlicher Zustand ungeklärt ist, vorausgesetzt es ist noch ein Platz frei. Hierfür treffen wir mit dem Überbringer eine entsprechende Vereinbarung unter Wahrung der Rechte des Tieres und seines Eigentümers.
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Tierschutzaktive Oberbekleidung
Ab sofort können Sie die tierschutzaktive Oberbekleidung (T-Shirt, Sweat-Shirt oder Polohemd) bei uns im Tierheim erwerben. Bitte fragen Sie einfach unsere Mitarbeiter.